Die Wohnungen dieses Projektes in der beliebten deutschen Ferienregion sind ausschließlich für die gewerbliche Vermietung vorgesehen.
Zum Erwerb ist einiges zu beachten, zunächst muss eine gültige Gewerbeanmeldung vorliegen.
Zur Geltendmachung der Kosten aus der Vermietung der Ferienwohnung im Rahmen der steuerlichen Einkünfteermittlung müssen Sie eine
Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Dies geschieht auf Grundlage einer Planungsrechnung, die für den gesamten Nutzungszeitraum
der Immobilie einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ausweist.
Eine temporäre Eigennutzung ist nicht ausgeschlossen und unter bestimmten Bedingungen ist auch die Umnutzung zum Dauerwohnsitz möglich.
Wenn Sie Fragen dazu haben, sprechen Sie uns gerne an.