3 Zimmer, 93 m², 313.600 €
Balkon, zwei Bäder, Fußbodenheizung
3 Zimmer, 93 m², 313.600 €
An der Haffküste 3, 17419 ZirchowUm diese Karte ansehen zu können, aktivieren Sie bitte die Dienste Dritter in den Cookie-Einstellungen.
Beschreibung
Eine komfortable Ferienwohnung
Hier genießen Ihre Mieter die Sonne auf dem Balkon und entspannen sich im Wellness-Bereich.
Dies ist Ihr neues Feriendomizil im ersten Stock zur Weitervermietung. Der Eingangsbereich empfängt Ihre Mieter freundlich und führt durch den Flur zu den beiden Schlafzimmern, die sich ideal je nach Bedürfnis einrichten lassen. Bodentiefe Fenster sorgen hier für eine angenehme Beleuchtung. Auf der rechten Seite befinden sich die beiden Badezimmer, voll ausgestattet mit je einer Dusche.
Weiter geht es in das hell erleuchtete Wohnzimmer. Dieses bietet den idealen Raum für gemeinsame Abende und enthält eine offene Küche. Auch auf den Balkon gelangt man von hier, um die frische Luft zu genießen. Annehmlichkeiten wie die Fußbodenheizung und der praktische Abstellraum sorgen dafür, dass Ihre Mieter sich hier stets wohlfühlen können. Ein Kellerraum bietet zusätzlichen Stauraum und das Familienauto findet bequem Platz auf dem offenen Parkplatz. Diese Wohnung ist ein rundum hochwertig ausgestattetes Mietobjekt und somit eine solide Kapitalanlage.
Beste Erholung im Wellness-Bereich
Den Bewohnern Ihrer Wohnung steht im Dachgeschoss eine gemeinschaftliche Dachterrasse und ein Wellnessbereich zur Verfügung. Hier können Entspannung, Wohlgefühl und natürlich der Blick auf das Stettiner Haff genossen werden.
- Balkon
- zwei Badezimmer
- bodengleiche Dusche
- Fußbodenheizung
- Außenstellplatz
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Gute Gründe für BonavaGewerbliche Vermietung
Ferienwohnungen als Anlageobjekte
Die Wohnungen dieses Projektes in der beliebten deutschen Ferienregion sind ausschließlich für die gewerbliche Vermietung vorgesehen. Zum Erwerb ist einiges zu beachten, zunächst muss eine gültige Gewerbeanmeldung vorliegen. Zur Geltendmachung der Kosten aus der Vermietung der Ferienwohnung im Rahmen der steuerlichen Einkünfteermittlung müssen Sie eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Dies geschieht auf Grundlage einer Planungsrechnung, die für den gesamten Nutzungszeitraum der Immobilie einen Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ausweist. Eine temporäre Eigennutzung ist nicht ausgeschlossen und unter bestimmten Bedingungen ist auch die Umnutzung zum Dauerwohnsitz möglich. Sprechen Sie uns gerne an wenn Sie Fragen dazu haben.
Finanzierung und Steuern
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