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Beanstandung melden

Wir bei Bonava tun unser Bestmögliches, um Ihren Wohnungs- oder Hauskauf so angenehm wie möglich zu gestalten. Dennoch kann es vorkommen, dass in Ihrem neuen Zuhause unerwartet etwas nicht in Ordnung ist.

In solchen Fällen ist der Bonava-Gewährleistungsservice für Sie da und hilft Ihnen, Ihre Beanstandungen schnellstmöglich zu lösen.

Begriffserklärung

Abnahmemangel = Hierbei handelt es sich um alle zum Zeitpunkt der Abnahme protokollierten und anerkannten Mängel gemäß Abnahmeprotokoll.

Gewährleistungsmangel = Nach der Abnahme und Übergabe besteht für Sie als Eigentümer gemäß dem geschlossenen Bauträgerkaufvertrag eine Gewährleistungsfrist von 5 Jahren, beginnend mit dem Zeitpunkt der Abnahme. Beanstandungen an dem Bauwerk können innerhalb der Gewährleistungsfrist an uns via E-Mail oder MeinBonava gemeldet werden. Wir übernehmen die weitergehende Prüfung und ggf. Behebung der gemeldeten Beanstandung.

Gemeinschaftseigentum = Im gemeinschaftlichen Eigentum aller Miteigentümer stehen die für den Bestand und die Sicherheit erforderlichen und alle den gemeinschaftlichen Zwecken dienenden Teile, Räume, Anlagen und Einrichtungen, insbesondere Grund und Boden, Dach und die Umfassungsmauern. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte Ihrer Teilungserklärung.

Meldung von Beanstandung innerhalb der Gewährleistungspflicht

Sollten Sie etwas zu beanstanden haben oder Mängel in Ihrem Zuhause feststellen, ist der Gewährleistungsservice für Ihre Gewährleistungsangelegenheiten zuständig.
Bei Beanstandungen am Bereich des Gemeinschaftseigentums bitten wir Sie, Ihren WEG-Verwalter zu kontaktieren. Dieser se​tzt sich dann mit unseren Kollegen in Verbindung.

Nutzen Sie unser Kundenportal MeinBonava

Sie können Ihre Beanstandung in drei einfachen Schritten digital über unser Kundenportal MeinBonava einreichen. Dafür benötigen Sie lediglich ein Kundenkonto, das Sie hier erstellen können – und dann kann es losgehen. 

Schreiben Sie uns eine E-Mail

Sie bekommen einen Brief von unserem Gewährleistungsservice mit allen Kontaktinformationen. Sollten Sie diese Benachrichtigung noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Bauleiter oder Projektleiter. 

Denken Sie bei der Meldung von Beanstandungen unbedingt an die folgenden Angaben:

  • Ihren Namen
  • die Objektadresse
  • Ihre aktuelle Telefonnummer
  • Ihre aktuelle E-Mail-Adresse
  • eine möglichst genaue Beschreibung der Beanstandung (Raum, Lage, Art und Umfang) - gerne auch mit Bildern. Je präziser Ihre Umschreibung, desto schneller können wir uns um das Problem kümmern.

Die Kollegen vom Gewährleistungsservice werden daraufhin schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um Ihr Anliegen zu bearbeiten. 

Probleme mit Elektrogeräten

Sie haben eine Küche von Bonava gekauft? Die Gewährleistung der Elektrogeräte deckt Herstellerfehler, jedoch nicht übliche Abnutzung oder nutzungsbedingte Fehler.

Sollte Ihr Küchengerät defekt sein, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

  1. Schauen Sie in die Gebrauchsanleitung, ob es sich um einen Bedienungsfehler handelt oder Sie die Störung selbst beheben können.
  2. Finden Sie keine Lösung in der Anleitung, kontaktieren Sie bitte unseren Gewährleistungsservice. Zusätzlich zu dem oben geschilderten Vorgang benötigen wir folgende Informationen von Ihnen:
  • Die Erzeugnis-Nummer (E-Nr.) des Gerätes
  • Das Fertigungsdatum (FD) des Gerätes
  • Die Zählernummer (Z-Nr.) des Gerätes
  • Die Nummer finden Sie auf dem Typenschild Ihres Gerätes oder ggf. in Ihrem Wohnungs- oder Hausordner.

Wo finde ich das Typenschild auf meinem Gerät?

  • Kühl- und Gefrierkombination, Kühlschrank, Gefrierschrank: Innenseite links oder rechts
  • Spülmaschine, Backofen, Mikrowelle: An der Tür
  • Kochfeld: Unterseite des Kochfeldes (oder ggf. in Ihrem Wohnungs- oder Hausordner)

Was passiert nach der Meldung einer Beanstandung?

Wenn die gemeldete Beanstandung ein Gewährleistungsfall ist, übernehmen wir die weitere Überprüfung und kümmern uns um die Behebung des Problems. Wir werden unsere eigenen Techniker sowie Vertragspartner und – sofern erforderlich – Gutachter heranziehen, um den Fall zu bearbeiten.

Im nächsten Schritt werden wir mit Ihnen einen Vor-Ort-Termin vereinbaren. Sofern es für die Überprüfung des gemeldeten Sachverhalts erforderlich ist, bitten wir Sie, alle Möbel oder Gegenstände beiseitezustellen, sodass ein freier Zutritt möglich ist und wir oder unsere Partner die Arbeiten ungehindert verrichten können.

Sofern Sie ein MeinBonava-Account haben, können Sie Ihre Beanstandungen auch online einreichen und den aktuellen Status einsehen. Haben Sie uns eine E-Mail geschrieben, wird der Status hier jedoch nicht angezeigt.

Beispiele für Beanstandungen, die gemeldet werden sollten:

Denken Sie daran, dass Ihr Zuhause ab dem Einzugstag Pflege braucht – dadurch lassen sich viele Probleme im Laufe der Zeit vermeiden. Hierfür können Sie jederzeit in die Nutzungs-, Pflege- und Wartungshinweise reinschauen, die Sie als Anlage zu Ihrem Kaufvertrag bekommen haben.

  • WC-Spülung läuft durch
  • Die Rolllade fährt nicht mehr hoch oder runter
  • Das Fenster lässt sich nicht mehr öffnen und klemmt
  • Ein kleines Leck oder ein Tropfen an Rohrverschraubungen
  • Risse an Decken und Wänden
  • Die Heizung funktioniert nicht

Beispiele für Beanstandungen, die nicht über die gesetzliche Gewährleistungsfrist abgedeckt werden:

  • Dusche: Wird der Bodenablauf in Duschen und Badewannen nicht regelmäßig gereinigt, so läuft das Wasser schlechter ab. Hier ist eine regelmäßige Prüfung und Reinigung des vorhandenen Ablaufsiebs notwendig. Ein Gewährleistungsmangel liegt hier nicht vor.
  • Lüfter: Das vorliegende Lüftungskonzept bestimmt die Einstellung der vorhandenen Lüfter. Teilweise müssen die vorhandenen Lüfter auf einer ermittelten Grundlast durchlaufen. Ein Gewährleistungsmangel liegt hier nicht vor. Sollten die Lüfter nicht richtig arbeiten oder laut werden, liegt dies häufig an einem nicht gereinigten Filter. Auch hier liegt kein Gewährleistungsmangel vor.
  • Fenster: Schwer gängige Fenster und Türen sind nach mehr als einem Jahr ohne Wartung ebenfalls kein Gewährleistungsmangel.
  • Schäden durch unsachgemäße Behandlung sind ebenfalls kein Gewährleistungsmangel.